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Produkt – Carlo Biagi Zirkonia Bead Kristall Rad hellbraun Europaen Beads BBSC02

Carlo Biagi Zirkonia Bead Kristall Rad hellbraun Europaen Beads BBSC02

Carlo Biagi Zirkonia Bead "Kristall Rad hellbraun" 925er Sterling Silber.

Das Bead ist im "Carlo Biagi, Troll, European Bead Stil" und passt daher auch an Beadarmbänder und Ketten anderer Hersteller.

  • Größe: ca. 1,1cm x 0,5cm
  • Material: 925er Sterling Silber, Zikonia
  • Farbstein: hellbraun / bernsteinfarben
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Bestellen Sie ganz einfach im Shop und geben Sie bitte die korrekte Lieferanschrift ein. Für die Lieferungen berechnen wir keine deutsche Mehrwertsteuer wenn die Ware in die Schweiz verschickt wird ( steuerfreie Ausfuhrlieferung ). Wählen Sie eine Lieferanschrift in Deutschland, berechnen wir die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Wir versenden Ihre Ware nach Zahlungseingang und garantieren Ihnen eine ordnungsgemäße Zollabwicklung für die Schweiz. Alle Produkte werden punziert mit unserer Verantwortlichkeitsmarke. Bei Bestellungen bis zu einem Wert von 40,-EUR berechnet der Zoll keine Umsatzsteuer in Höhe von 7,6%, da der Freibetrag 5,-CHF beträgt. Liegt der Bestellwert r über 40,-EUR so wird die Abgabe in Höhe von 7,6% auf den Nettorechnungsbetrag fällig. Stellen Sie sich also bitte darauf ein, dass Ihnen diese Abgabe zusätzlich als sogenannte Einfuhrumsatzsteuer noch in Rechnung gestellt wird. Dies geschieht aber völlig unabhängig von uns. Die Schweizer Post wird noch eine kleine Gebühr verlangen, wenn die Freigrenze überschritten ist (Postvorweisungstaxe ).

Bestellen Sie ganz einfach im Shop und geben Sie  bitte die korrekte Lieferanschrift ein. Für Lieferungen in Drittländer berechnen wir keine deutsche Mehrwertsteuer. Sie müssen dann ggf. vor Ort Verzollungsgebühren, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die entsprechende Behörde.

Paragraphen

Paragraphen

 

Nach §4 (1a) UStG sind Ausfuhrlieferungen nach § 6 UStG von der deutschen Umsatzsteuer befreit. Eine Ausfuhrlieferung liegt nach § 6 UStG vor wenn

  • 1. der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat oder
  • 2. der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat und ein ausländischer Abnehmer ist oder
  • 3. der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in die in § 1 abs. 3 bezeichneten Gebiete befördert oder versendet hat und der Abnehmer
    a) ein Unternehmer ist, der den Gegenstand für sein Unternehmen erworben hat oder b) ein ausländischer Abnehmer, aber kein Unternehmer ist und der Gegenstand in das übrige Drittlandsgebiet gelangt 
     

 

 

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  • 1. der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat oder
  • 2. der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat und ein ausländischer Abnehmer ist oder
  • 3. der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in die in § 1 abs. 3 bezeichneten Gebiete befördert oder versendet hat und der Abnehmer
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  • 2. der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat und ein ausländischer Abnehmer ist oder
  • 3. der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in die in § 1 abs. 3 bezeichneten Gebiete befördert oder versendet hat und der Abnehmer
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  • 2. der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat und ein ausländischer Abnehmer ist oder
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  • 2. der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat und ein ausländischer Abnehmer ist oder
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  • 1. der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat oder
  • 2. der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat und ein ausländischer Abnehmer ist oder
  • 3. der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in die in § 1 abs. 3 bezeichneten Gebiete befördert oder versendet hat und der Abnehmer
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  • 1. der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat oder
  • 2. der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat und ein ausländischer Abnehmer ist oder
  • 3. der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in die in § 1 abs. 3 bezeichneten Gebiete befördert oder versendet hat und der Abnehmer
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  • 2. der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat und ein ausländischer Abnehmer ist oder
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